Seit 1973 setzt sich der Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise für die biodynamishe Landwirtschaft ein. Dabei wurden immer wieder Flächen “freigekauft” damit diese biodynamisch bewirtschaftet werden können. Außerdem unterstützt der Verein Bildungs- und Forschungsprojekte zu biodynamischen Fragen. Seit 2019 ist der Verein der Träger der Biodynamischen Ausbildung im Süden.

Verein
zur Förderung der
biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise e.V.

 

Satzung

Oktober 2021

§ 1          Name, Sitz

  • Der Verein trägt den Namen: Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise e. V
  • Er hat seinen Sitz in Pforzheim.
  • Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim unter Nr. 500657 eingetragen.

§ 2          Zweck

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verein dient der Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zur Gesunderhaltung des Menschen, zur Schaffung gesunder Umweltverhältnisse und der Erforschung der dazu notwendigen Voraussetzungen, insbesondere durch
  1. die Förderung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Ausbildungsbetrieben einschließlich ihrer Bewirtschaftung sowie der Produktion und des Vertriebs landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse aus biologisch-dynamischem Anbau;
  2. die Entwicklung und Erprobung neuer Formen der betrieblichen Organisation bei der Bewirtschaftung dieser Betriebe;
  3. dem Freikauf von Land für die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise;
  4. die Durchführung, Vergabe oder Finanzierung von Forschungsprojekten;
  5. die Förderung der Entwicklung und Erprobung von Formen assoziativer Zusammenarbeit zwischen Erzeugern, Verteilern und Verbrauchern von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen;
  6. die Errichtung und den Betrieb von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Ausbildungsstätten auf der Grundlage der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise;
  7. die Durchführung von Praktika für Schüler, insbesondere in Zusammenarbeit mit Schulen zur Vermittlung eines praktischen Verständnisses der besonderen Probleme der Landwirtschaft, sowie der Einführung in die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise und ihre gesellschaftliche Bedeutung;
  8. den Erwerb oder die Errichtung von Wohnheimen für Schüler der unter f) genannten Ausbildungsstätten sowie zur Unterbringung der unter g) genannten Praktikanten;
  • die Ausweitung der Lehrtätigkeit, Durchführung von berufsschulorientierten Seminaren und Kursen an verschiedenen Orten, Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln;
  1. die Durchführung von landschaftspflegerischen und umweltschützenden Maßnahmen, sowie deren finanzielle Unterstützung auf eigenem und fremdem Boden;
  2. die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit zur Erreichung der vorgenannten Ziele.
  • Zur Erfüllung dieser Zwecke kann der Verein landwirtschaftliche oder gärtnerische Betriebe sowie sonstige Grundstücke erwerben oder pachten und sie von Dritten bewirtschaften lassen. Dem Verein gehörende Grundstücke sollen nicht mit Hypotheken oder Grundschulden belastet werden, vielmehr wird angestrebt, diese zu entschulden und dauerhaft für die biologisch-dynamische Bewirtschaftung zu sichern.
  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und unterhält selbst keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Zur Aufgabe des Vereins gehört auch die Förderung gleicher Bestrebungen im In- und Ausland.

§ 3           Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Vereins können natürliche und gemeinnützige juristische Personen werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins zu fördern.
  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt aus dem Verein, durch Ausschluss und bei juristischen Personen mit deren Auflösungsbeschluss.
  • Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Sie kann nur zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten abgegeben werden. Der Vorstand kann ein Mitglied ohne Einhaltung einer Frist ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn das Mitglied den Zwecken oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

§ 4            Mitgliedsbeitrag

Die Arbeit des Vereins wird vorwiegend aus Spenden finanziert. Ein Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beitrag wird im Wege des Lastschriftverfahrens am 28. Februar eines jeden Jahres bezahlt.

§ 5           Vermögensbindung

  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

  • Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6           Organe

Organe des Vereins sind

der Vorstand
die Mitgliederversammlung
der Beirat.

§ 7            Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Er arbeitet nach dem Kollegialprinzip und soll seine Beschlüsse einstimmig fassen.

Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf 3 Jahre gewählt. Seine Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl. Sie endet mit der Wahl des neuen Vorstands. Wiederwahl ist zulässig.
  • Dem Vorstand obliegt die Führung aller laufenden Geschäfte des Vereins. Er kann sie teilweise auf andere Personen delegieren.
  • Bei Verpachtungen entscheiden der Vorstand und der Beirat über den Pächter. Entsprechendes gilt für Personen, denen die selbständige Verwaltung von landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben übertragen wird.
  • Der Vorstand muss in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Geschäftsbericht aufstellen.
  • Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

§ 8            Mitgliederversammlung

  • Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  • Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand ein, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/3 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung
  • Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekannt zu geben.

  • Die Mitgliederversammlung entscheidet über
  1. die Wahl des vom Beirat vorgeschlagenen Vorstandes;
  2. die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Vorstandes;
  3. die Höhe des Mitgliedsbeitrages;
  4. Vorlagen des Vorstandes und Anträge von Mitgliedern;
  5. Änderung der Satzung;
  6. Auflösung des Vereins.
  • Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

§ 9           Beirat

  • Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten, die gewillt und aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen besonders geeignet sind, die Zielsetzungen des Vereins zu unterstützen. Der Beirat fördert die Zielsetzungen des Vereins und hilft dem Vorstand bei deren Verwirklichung.
  • Die Bewirtschafter von vereinseigenen Flächen und je ein Mitglied der Regionalgruppen sind Mitglieder des Beirates. Letztere werden von der jeweiligen Regionalgruppe gewählt.
  • Weitere Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand auf drei Jahre berufen. Sie müssen nicht Mitglieder des Vereins sein. Neuberufung ist zulässig.
  • Der Beirat schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für die Vorstandswahl vor

§ 10       Niederschriften

Über die Versammlungen und Sitzungen aller Vereinsorgane sind Niederschriften zu führen, in die der Wortlaut der Beschlüsse aufzunehmen ist. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.

§ 11        Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12        Satzungsänderungen

  • Satzungsänderungen einschließlich Änderungen des Vereinszwecks bedürfen der Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder und der Zustimmung von Vorstand und Beirat.
  • Formelle Änderungen der Satzung, die von einer Behörde oder vom Registergericht verlangt werden, kann der Vorstand vornehmen.

§ 13       Auflösung

  • Die Auflösung des Vereins kann mit der Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder und der Zustimmung von Vorstand und Beirat beschlossen werden.
  • Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die GLS Treuhand e.V. Bochum, Zukunftsstiftung Landwirtschaft, bzw. deren Nachfolgeorganisation.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 14. Juli 2004,
geändert auf der Mitgliederversammlung 3. Mai 2014
geändert 26. April 2015
geändert auf der Mitgliederversammlung 16.Juni 2018
geändert auf der Mitgliederversammlung 27.Juni 2020
geändert auf der Mitgliederversammlung 16.Oktober 2021

1952 – Vorgeschichte Gärtnerei Willmann Kleinglattbach
pachten Gothart und Ingemarie Willmann die Gärtnerei in
              Vaihingen-Kleinglattbach mit 2,2 ha Land, einem Haus, halb
              Wohnhaus und halb Stall mit Heulager, und ein paar
              Frühbeetkästen von Margarete Sigloch. Bewirtschaftung nach dem
              Gärtnerhofkonzept von M. K. Schwarz in Worpswede.
1959
 Gothart Willmann besteht in Hohenheim die
               Gärtnermeisterprüfung.
Bis 1965
Da die Kundschaft mehr Gemüse möchte und der Absatz von
                   Milch schwierig ist, wird die Tierhaltung aufgegeben und 1.200 m² Frühbeetkästen und 2.400 m² beheizbare Gewächshäuser gebaut.
1967
  kann die benachbarte Gärtnerei (das Rohr) dazu gepachtet werden mit 5 ha Land, Wohnhaus und 2 alten Gewächshäusern.
Eine Mechanisierung für die Bewirtschaftung der inzwischen fast 7 ha Freiland wird aufgebaut.
Gearbeitet wird mit Gehilfen, wechselnden Praktikanten und Hilfskräften.
1970 – erste Ausbildungsaktivitäten 
Anerkennung als Ausbildungsbetrieb.
1970-1972 – Gärtnerei Willmann Kleinglattbach wird ausgebaut
Im Haus sind die Heuböden umgebaut zu Zimmern und einem Aufenthaltsraum. Außer der Familie können ca. 10 Personen untergebracht werden.
1972 – Ausbildung beginnt
  Im September beginnt mit 6 Lehrlingen die intensive Ausbildungstätigkeit.
1973 – Vereinsgründung
Es trifft die Nachricht ein: das Pachtland im Rohr soll verkauft werden.
Die Verkaufsabsicht der 5 ha Pachtland stellt die Gärtner vor die existentielle Frage: Kaufen – woher das Geld nehmen – oder aufgeben? Es droht der Verlust an Ausbildungsplätzen und für die Verbraucher eine drastische Einschränkung der Belieferung von gesundem Frischgemüse.
Diese existentielle Not führt tatkräftige Menschen zusammen, die den ‘Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise‘ und die ‘Freie landwirtschaftlich-ökonomische Genos-senschaft‘ gründen. Sie werben mit den Impulsen
        • den biodyn. Anbau für die Gesundung der Erde durch Freikauf des
        Bodens zu sichern,
         • mit Menschen, die an der Erde arbeiten, eine neue soziale
        Gemeinschaft zu gründen,
        • eine überbetriebliche Ausbildung einzurichten
        • Forschung zu fördern.
1974
Eine großartige Welle solidarischer Hilfe erhält der Verein an Spenden, Darlehen und aktiver Mithilfe. Das Geld kommt zusammen, jedoch zu spät, um das Rohr zu kaufen. Es wurde schon von einem Gärtner im Remstal gekauft. Die Pacht wird glücklicherweise nicht gleich gekündigt.
1975 – die Gärtnerei in Ingersheim entsteht
Nach langem Suchen erfolgt der Kauf von 16,5 ha Ackerland im 15 km entfernten Ingersheim zum Preis von 1,1 Mio DM.
Im August, nach der Getreideernte, werden die Äcker übernommen und die Umstellung auf den biodynamischen Anbau begonnen. Die Präparate werden eingesetzt, Gründüngungen gesät und im Laufe das Winters gut 1,5 km Hecken gepflanzt.
1976
In Ingersheim wird der Anfang gemacht auf dem größten Acker (die Untere Beete mit 6,5 ha) eine Gärtnerei aufzubauen: das erste Gewächshaus mit 3.000 m² wird gebaut und ein kleines Holzhaus erstellt aus ehemaligen Barackenteilen der Waldorfschule Pforzheim. Darin finden eine Küche, ein Essraum, ein kleines Bureau und ein Mitarbeiterzimmer Platz.
Es ist vorgesehen, nach einigen Jahren, wenn in Ingersheim der Aufbau weit genug gediehen ist, die ursprüngliche Gärtnerei in Vaihingen aufzugeben. Zunächst werden die vorhandenen Maschinen in beiden Betrieben genutzt, was täglich Traktorfahrten hin und her zwischen den 15 km entfernten Betrieben nötig macht.
1977
Brunnenbohrung und Bau von einem offenen Geräteschuppen zeigen den weiteren Aufbau.
Mitarbeiterzimmer können im Ort angemietet werden.
Im Essraum des Holzhauses findet ab jetzt der wöchentliche betriebliche Unterricht statt für die inzwischen 10 Lehrlingen in Vaihingen und Ingersheim.
1978 – Werkgemeinschaft Gärtnerei Willmann GbR bewirtschaftet beide Gärtnereien 
Es wird die ‘Werkgemeinschaft Gärtnerei Willmann GbR‘ gegründet. In mit den Jahren immer wieder wechselnder Zusammensetzung der GbR, mit Gothart und Ingemarie Willmann als Konstante, wird die Bewirtschaftung der beiden Gärtnereien als ein Betrieb verantwortet.
1981 – weitere Aktivitäten in Ingersheim 
Eine Arbeitshalle mit 400 qm zur marktfertigen Aufbereitung des Gemüses wird gebaut. Auch Kühlräume, ein Büro, ein kleiner Laden und Sozialräume finden dort Platz.
1983
Eine große Halle mit 950 m² wird erstellt für Maschinen, eine Werkstatt und weitere Lagerräume.
Mit großer Hilfe und Unterstützung des Vereines ist nun die Ausstattung so weit gediehen, dass der Umzug von Vaihingen nach Ingersheim erfolgen könnte. Aber der Gärtner aus dem Remstal, der neue Eigentümer vom Rohr in Vaihingen, hat eine weitere Gärtnerei geerbt, er braucht die Gärtnerei im Rohr nicht. Das kann nun langfristig an die Gärtnerei in Vaihingen verpachtet werden. Es wird entschieden die Gärtnerei in Ingersheim selbständig weiterzuentwickeln. Eine eigene maschinelle Ausstattung wird in den nächsten Jahren von Gerhard Eisenkolb gebaut und zusammengestellt.
Im Laufe der Zeit werden die Gärtnereien in Vaihingen und Ingersheim wirtschaftlich und rechtlich selbständig und von jeweils eigenen GbR’s verantwortet.
1986
Fünf Gehminuten von der Gärtnerei in Ingersheim entfernt, erwirbt der Verein für 400.000 DM ein großes altes Mehrfamilienhaus in der Friedrichstraße. Es gibt Platz für eine Familie und 12 Auszu-bildende, Praktikanten oder Gehilfen.
1987 – Kleinglattbach
In Vaihingen: Kauf auf Rentenbasis des seit 1952 gepachteten Anwesens von Margarete Sigloch. Es wird der Vaihinger GbR weiter verpachtet.
1978 bis 1988 – überbetriebliche Ausbildung wird angestrebt
Bis zu 20 Auszubildende, dazu Praktikanten und weitere Interessenten aus den umliegenden Betrieben führen zu dem Entschluss, eine für den biodynamischen Land- und Gartenbau modellhafte überbetriebliche Ausbildung ins Leben zu rufen.
Wir stellen einen Antrag auf Baukostenzuschuss an das Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn, das uns die grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung in Aussicht stellt.
Wir erarbeiten detaillierte Lehrpläne, Gebäude auf dem Ingersheimer Gelände, Kostenberechnungen etc. Doch die Verhandlungen in den Landwirtschaftlichen Ministerien in Stuttgart und Bonn ziehen sich ohne Ergebnis über 10 Jahre hin.
1988
ziehen wir den Schlussstrich wegen immer neuen zusätzlichen Forderungen.
Was können und wollen wir aus eigenen Kräften leisten?
Die Antwort führt zur Geburtsstunde der „Gärtnerseminare“ Ab 1984 finden drei Mal jährlich in der Waldorfschule Pforzheimer mehrtägige Seminare für Mitarbeiter von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Betrieben statt, mit dem Schwerpunkt: Grundlagen der biodynamischen Wirtschaftsweise mit folgenden Inhalten:
      • Geologie und Bodenkunde
      • Pflanzen- und Tierkunde
      • Menschenkunde
      dazu die angrenzenden Themen:
      • Wetterkunde, Himmelskunde, Geografie.
      • Herstellung und Anwendung der biologisch-dynamischen Präparate
      • Vertiefung durch künstlerische Übungen
und Zeit für den geselligen und ernsten Austausch unter den Teilnehmern.
1977 bis 2021
Daneben unterrichtet Flora Eisenkolb (ab 2010 mit Bruno Hornstein) einmal pro Woche die Auszubildenden der beiden Willmann Gärtnereien und weiteren biodynamischen Betrieben in der Nähe. Der Unterricht deckt den Berufsschulstoff ab, ergänzt durch für den Bioanbau wichtigen Themen. Mehr als 200 Lehrlinge konnten so die Gärtner-Abschlussprüfung mit gutem Erfolg ablegen.
1993 – Übergabe der Verantwortung in Ingersheim 
Gothart und Ingemarie Willmann übergeben in Ingersheim die Verantwortung an den Sohn Georg Willmann. Zusammen mit Sebastian Rothmayer wird der Betrieb als GbR weitergeführt.
1996-1998
In Ingersheim wird das Gemeinschaftshaus gebaut mit Küche, Essraum, Bibliothek, einer großen und zwei kleinen Wohnungen und oben einem Saal.
2008
Sebastian Rothmayer verlässt den Betrieb. Georg Willmann ist nun Einzelunternehmer.
2012 bis 2020 – Überbetrieblichen Seminare werden wiederbelebt
Sie können nun im Gemeinschaftshaus in Ingersheim stattfinden. Im Winterhalbjahr wird ein Wochenend-Seminar und über das Jahr verteilt etwa 5 Tagesseminare zu verschiedenen Themen angeboten, z.B.
     • Die biologisch-dynamischen Präparate – Herstellung, Anwendung und      Wirkung
     • Die Bedeutung der Haustiere im biologisch-dynamischen      Zusammenhang
     • Astronomie
     • der Kompost in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft
     • Goetheanistische Botanik
     • Wildkräuter im Laufe des Jahres
     • Zwischen Wirtschaftlichkeit und Idealismus
     • Zusammenarbeit und Hofübergabe
     • Regenerative Landwirtschaft
2016 -Ingersheim: Einleitung der Betriebsübergabe
Georg Willmann ist 59 Jahre alt, es wird Zeit, in Ingersheim die nächste Betriebsübergabe zu planen. Kontakte mit Interessenten werden aufgenommen.
2017
Georg Willmann fällt durch Krankheit aus, sein Sohn Tobias steigt in die Verantwortung ein, unterstützt durch das Team der ca. 30 Mitarbeitenden der Gärtnerei.
2017 – Ausbildung: erste Übrelegungen Biodynamische Ausbildung Süd
beginnen konkrete Überlegungen, wie die Ausbildungssituation für Lehrlinge auf biodynamischen Höfen in Baden-Württemberg und Bayern verbessert werden könnte.
Es gibt viele Gespräche und Treffen, auch im Zusammenhang mit den überbetrieblichen Seminaren
2017 bis 2020 – Gärtnerei in Kleinglattbach muss verkauft werden
Die Gärtnerei in Vaihingen kommt in wirtschaftliche Schwierigkeiten und wird insolvent. Der Verein übernimmt die Aufgabe den Biostatus der Äcker zu erhalten, aufzuräumen und das Gelände zu pflegen. Es gelingt nach langem Suchen einen Käufer zu finden. Die Gärtnerei wird nun mit einer neuen Belegschaft als ‘Gärtnerei Glabbich assoziativ orientierte Gärtnerei‘ biodynamisch weitergeführt.
2019 – Ausbildung
Auf Initiative von Landwirten bildet sich der Initiativkreis „Biodynamische Ausbildung Süd“. Hier engagieren sich biodynamisch arbeitende Menschen aus Baden-Württemberg und Bayern für künftige Auszubildende eine 3-jährige Ausbildung zu etablieren. Eine solche Ausbildung gibt es in Deutschland schon in Nord, Ost und West. Dasselbe Konzept wird angestrebt, etwas abgewandelt nach süddeutschen Verhältnissen. Philippe Frintz, der seit 25 Jahren Ausbilder in Ingersheim ist, bringt die Sichtweise und Bedürfnisse der Gärtner mit ein. Es soll eine Ausbildung werden für Landwirte und Gärtner.
Die Landesarbeitsgemeinschaften des Anbauverbandes Demeter aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern schließen sich dieser Idee an und unterstützen mit ihren Mitgliedern diese Ausbildung.
2019 – Ingersheim Interimsgeschäftsführung 
In Ingersheim übernimmt Daniel Schmitt mit viel Erfolg interimsweise die Geschäftsführung der Gärtnerei. Er arbeitet auch aktiv in der biologisch-dynamischen Ausbildungsinitiative Süd mit.
2020 – Ausbildung: Verein übernimmt die Trägerschaft
Der gemeinsame Wunsch, jungen interessierten Menschen die Ausbildung im biodynamischen Land- und Gartenbau zu ermöglichen, vereint die Wirkenden der Ausbildungsinitiative und des Vereins.
Im Frühjahr übernimmt der Verein die Trägerschaft für die neue ‘biodynamische Ausbildung Süd‘. Es wird intensiv an Organisation und Curriculum gearbeitet.
2021 – Ingersheim: Neue Suche nach Nachfolge notwendig
Im Februar steigen Daniel Schmitt und die Gärtnermeister, die zusammen mit ihm, mit Zustimmung des Vereins, die Gärtnerei weiterführen wollten, aus.
Die Suche nach einer Nachfolge geht verstärkt weiter.
2021 – Ausbildung: erster Jahrgang startet
Im März Start des ersten Ausbildungsjahrganges der biodynamischen Ausbildung Süd.
2023 – Ingersheim: Neuordnung und Verpachtung
Der Verein übernimmt in Ingersheim sämtliche bauliche Investitionen auf Vereinsland des bisherigen Pächters. Das betrifft weitere Gewächshausanlagen, Stallgebäude mit Futterlager, Regenwassersammelbecken, Bewässerungsanlagen und Hofbefestigungen. Das macht weitere Verpachtungen einfacher, da jetzt das Land mit den Gebäuden und Anlagen als Einheit verpachtet werden kann.
Nach einigen Verhandlungen mit weiteren Interessenten an der Gärtnerei, können wir mit Maximilian Schäfer einen Pachtvertrag abschließen.
2024
Maximilian Schäfer führt mit dem neuen ‘Biohof Schäfer‘ die Gärtnerei nach Biolandstandard und neuem Konzept weiter.
Das Mitarbeiterwohnhaus in der Friedrichstraße wird nicht übernommen und zum Ende 2024 verkauft.
2024 – Ausbildung: Erfolgreicher Abschluss des 1. Jahrgangs
Im März wird der 1. Jahrgang der biodynamischen Ausbildung Süd nach dreijähriger Ausbildung verabschiedet mit der Übergabe der Zeugnisse. Der 4. Jahrgang wird begrüßt.