Für Interessierte

Landwirtschaft und Gemüsebau mit Sinn

Du möchtest mit deinen Händen etwas bewegen? Du arbeitest gerne draußen, übernimmst Verantwortung und interessierst dich für Natur, Tiere gesunde Lebensmittel und Gemeinschaft?

In der biodynamischen Ausbildung lernst du Landwirtschaft oder Gemüsebau auf eine Weise kennen, die den Menschen, die Natur und die Zukunft gleichermaßen im Blick hat. Dabei geht es nicht nur darum, hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. Es geht auch darum, fruchtbare Böden zu erhalten, Lebensräume zu gestalten und verantwortungsvoll mit den Ressourcen unserer Erde umzugehen.

Jeder Tag bringt neue Aufgaben, neue Erfahrungen und neue Fragen. Du lernst von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern, arbeitest im Team und entwickelst Schritt für Schritt dein fachliches Können. Dabei wächst nicht nur dein Wissen über Pflanzen, Tiere und Böden – sondern oft auch dein Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.

Wer Freude an praktischer Arbeit hat, gerne draußen unterwegs ist und die Zukunft aktiv mitgestalten möchte, ist bei uns genau richtig.

Hier könnt ihr die wichtigsten Informationen für Interessierte der Ausbildung im Norden lesen. Kontaktiert uns gerne im Vorfeld bei Fragen. Unter unseren FAQ gibt es weitere Informationen zur Ausbildung.

Die Praxiszeit muss nicht in einem formalen Praktikumsvertrag nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass ihr euch eure Praxiszeit (Dauer und Stundenumfang), sowie die Art der Tätigkeiten bescheinigen lasst.

 

Grundlage für die Teilnahme an der Ausbildung sind die Verträge:

  1. Der Ausbildungsvertrag regelt alle Angelegenheiten für eure Praktische Ausbildung auf dem Betrieb. Dieser muss von euch und dem/der Ausbilder:in unterschrieben und ausgefüllt werden. In der Geschäftsstelle wird dieser Vertrag geprüft und ebenfalls unterschrieben. Erst dann ist er gültig. Alle Vertragsparteien erhalten ein unterschriebenes Exemplar. Wenn der Betrieb gewechselt wird, ist ein neuer Vertrag auszufüllen. Solltet ihr länger als ein Lehrjahr auf einem Betrieb sein, muss die Vergütung beim Lehrjahreswechsel angepasst werden. Dies kann bereits im Vertrag geregelt sein, oder es wird ein neuer Vertrag aufgesetzt.
  2. Der Rahmenausbildungsvertrag regelt alle Angelegenheiten zwischen der auszubildenden Person und der Ausbildungsorganisation. Beide Parteien bekommen jeweils ein unterschriebenes Exemplar.

Ihr könnt euch die Verträge hier herunterladen, oder direkt über das Anmeldeformular weiter unten downloaden. Das Merkblatt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt eine erste Orientierung für die Mindest-Vergütung bei tarifgebundenden Betrieben für das jeweilige Kalenderjahr (aktuelle Version wird immer am 01.01. von der LWK Niedersachsen herausgegeben).

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme „Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung

Die Förderung unterstützt gezielte Bildungsmaßnahmen für Berufstätige in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau. Ziel ist die Stärkung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Unternehmen und Beschäftigten sowie zukünftigen Beschäftigten im ländlichen Raum.

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