FAQ - Biodynamische Ausbildung
Vor der Ausbildung
Die Ausbildung startet in allen vier Regionen zum 1. März.
Die Anmeldefristen liegen im Herbst/ Winter vor Ausbildungsstart und variieren je nach Ausbildungsregion
Süden: 15. Oktober
Westen: 15. Oktober
Osten: 15. November (Voraussetzung zum Einstieg in die Ausbildung ist die Teilnahme am eintägigen Orientierungsseminar mit persönlichem Aufnahmegespräch. Das Orientierungsseminar findet jährlich Ende November / Anfang Dezember statt.)
Norden: 15. Februar
Es muss ein Vollzeitpraktikum auf einem landwirtschaftlichen oder gemüsebaulichen Vollerwerbsbetrieb sein, dieses muss nicht unbedingt am Stück stattfinden, sondern kann auch aufgeteilt werden. Insgesamt solltest du 6 Monate Praxiserfahrung nachweisen können.
Es gibt eine einmalige Anmeldegebühr über 250 – 400 € je nach Region. Diese wird erst nach Abschluss des Ausbildungsvertrages und dem tatsächlichen Beginn der Ausbildung abgerechnet.
- Von Seiten der Ausbildungsinitiativen ist das grundsätzlich möglich. Es ist allerdings nicht einfach einen Betrieb zu finden, der die Ausbildung auch in Teilzeit anbietet.
- Die Seminare müssen weiterhin in Vollzeit besucht werden und die Ausbildungsvergütung verringert sich in der Regel entsprechend der verringerten Arbeitszeit.
Jede Region hat eine interaktive Karte, wo du siehst, wo die Ausbildungsbetriebe liegen und einige wichtige Informationen wie du zum Beispiel die Ausbildungsschwerpunkte findest.
Einige Regionen bieten auch Listen an, in denen du weitere Informationen zu den Betrieben findest.
Der Führerschein ist keine Voraussetzung für den Ausbildungsstart, aber einige Betriebe sehen es als Vorteil, wenn du einen hast, oder zumindest bereit bist diesen während der Ausbildungszeit zu machen. Manche Betriebe verlangen mindestens Führerschein Klasse B
Es sind keine anthroposophischen Vorkenntnisse notwendig, wichtig ist uns aber eine Offenheit gegenüber der Anthroposophie, da sie eine wichtige Rolle in der Biodynamischen Landwirtschaft spielt und somit bei uns auch immer wieder Thema auf den Seminaren ist.
Während der Ausbildung
Die Probezeiten variieren je nach Region und Lehrjahr und liegen zwischen 4 Wochen und 4 Monaten. Informiere dich dazu in der jeweiligen Ausbildungsregion.
Du solltest dich bis zur Zwischenprüfung für eine der beiden Fachrichtungen entscheiden. Diese findet in der Regel am Ende des ersten Lehrjahres bis zur Mitte des zweiten Lehrjahres statt.
Ja, es ist möglich, die Ausbildungsregion zu wechseln. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten. Wenn dir das wichtig ist, melde dich am besten frühzeitig bei der Koordination der Zielregion um rechtzeitig alles wichtige abzuklären.
Die meisten Betriebe bieten Wohnmöglichkeiten direkt auf dem Betrieb. Informiere dich dazu direkt vor Ort.
Ja, ihr bekommt ein Auszubildendengehalt.
Hierbei orientieren wir uns an der tariflichen Vergütung des jeweiligen Bundeslandes und der jeweiligen Fachrichtung bzw. der Mindestausbildungsvergütung laut BbiG. Weitere Infos erhaltet ihr auf den regionalen Seiten.
Bis zum 25. Lebensjahr habt ihr Anspruch auf Kindergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
Es ist immer möglich nach 4,5 Jahren landwirtschaftlicher Praxiszeit als “Externe/-r” die staatliche Gesellenprüfung abzulegen, in manchen Regionen gibt es auch parallel zur Ausbildungszeit die Möglichkeit staatliche Prüfungen abzulegen
